Die Strafvollzugskommission ist das oberste Organ des Strafvollzugskonkordats. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Aufsicht über die Anwendung und Auslegung der konkordatlichen Erlasse sowie der Erlass von Richtlinien und Reglementen zur Zusammenarbeit im Vollzugsbereich und zur Ausgestaltung des Vollzugs. Zudem ist die Strafvollzugskommission mit der Planung des notwendigen Angebots an Vollzugsplätzen sowie mit der Festlegung der Kostgelder (sog. Pensionspreis) und Kostgeldzuschläge betraut. Schliesslich ist sie auch das zuständige Organ für die Wahl der Konkordatssekretärin oder des Konkordatssekretärs, der Kontrollstelle sowie der Mitglieder der Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern.
Die Strafvollzugskommission setzt sich aus dem für den Justizvollzug zuständigen Regierungsmitglied jedes Mitgliederkantons zusammen und tagt seit 2024 gemeinsam mit der Konkordatskonferenz des NWI. Die Konferenzen finden zweimal jährlich, in der Regel im März und im Oktober, statt.
Die acht Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter wählen aus ihrer Mitte das Präsidium (Präsidentin oder Präsident und Vizepräsidentin oder Vizepräsident).
Mitglieder
