Kostgeldlisten

Jedes Strafvollzugskonkordat führt eine Kostgeldliste.

Als Kostgeld wird der Vollzugskostenbeitrag bezeichnet, den die für den Fall zuständige einweisende Behörde dem Anstaltskanton im Rahmen des Straf- oder Massnahmenvollzugs pro Insassin und Insasse und Tag zu entrichten hat.

Die in den konkordatlichen Vollzugseinrichtungen geltenden Kostgeldansätze werden von der Konkordatskonferenz NWI und der Strafvollzugskommission OSK beschlossen und in den konkordatlichen Kostgeldlisten verbindlich festgelegt.

Die Kostgeldtarife werden jeweils an der Herbstkonferenz für das übernächste Jahr bestimmt.

Symbolbild justizvollzug.ch