Die Regierungskonferenzen NWI und OSK verabschiedeten am 25. Oktober 2024 das Reglement über die Erarbeitung von Erlassen. Gestützt darauf setzt das Koordinationsgremium eine ständige Regelungskommission ein. Diese wird von einem Mitglied des Konkordatssekretariats geleitet und setzt sich paritätisch aus je zwei bis drei Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kantone beider Konkordate zusammen.
Die Hauptaufgabe der Regelungskommission besteht darin, den mehrjährigen Prozess der Harmonisierung der Richtlinien und Merkblätter der beiden Konkordate NWI und OSK zu planen und zu koordinieren.
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