Bei der Einreichung von Gesuchen um konkordatliche Anerkennung werden die privaten Vollzugseinrichtungen sowie die kantonalen Justizvollzugsbehörden gebeten, das Standardformular für die Gesuchseinrichtung zu verwenden.
Integraler Bestandteil des Gesuchsformulars ist die Checkliste für Ansprechpersonen der Kantone. Auf dem Gesuchsformular haben die Justizvollzugsbehörden zu bestätigen, dass mit der Vollzugseinrichtung ein Vorgespräch anhand der Checkliste geführt wurde und dass Aussicht auf eine provisorische oder konkordatliche Anerkennung besteht.
