Portrait und Mitgliederkantone OSK

Portrait

Die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich bilden das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat.

Begriff

Der Begriff «Konkordat» bezeichnet einen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Kantonen gemäss Art. 48 der Bundesverfassung. Gleichzeitig versteht man darunter auch die durch den Zusammenschluss der Kantone entstehende interkantonale Gemeinschaft.

Ziele

Nach der Bundesverfassung (BV) sind die Kantone für die Durchführung des Straf- und Massnahmenvollzugs zuständig (Art. 123 Abs. 2 BV). Um einen verfassungs- und gesetzeskonformen sowie harmonisierten Vollzug von Strafen und Massnahmen sicherzustellen, haben sich die Kantone zu drei Strafvollzugskonkordaten zusammengeschlossen.

Ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung erfolgt durch den Erlass von Richtlinien, Merkblättern und Standards.

Zu den weiteren Kernaufgaben der Strafvollzugskonkordate gehören die Bedarfsplanung der Haftplätze für den Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen sowie die Festlegung der Kostgelder.

Entstehungsgeschichte

Die vertragliche Grundlage für das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat bildet die Konkordatsvereinbarung aus dem Jahr 1956. Die acht Mitgliederkantone schlossen sich damals zu einer Vollzugsgemeinschaft zusammen und verpflichteten sich zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des revidierten Sanktionenrechts des Strafgesetzbuches im Jahre 2007 wurde die Konkordatsvereinbarung erstmals überarbeitet. Sie trat am 29. Oktober 2004 in Kraft und ist bis heute gültig.

Konkordatsvereinbarung

Als Gründungsvertrag bildet die Konkordatsvereinbarung gewissermassen die Verfassung des Strafvollzugskonkordats. In ihr werden die Ziele des Strafvollzugskonkordats, die Organe, deren Ernennung und deren Kompetenzen festgehalten. Darüber hinaus regelt die Konkordatsvereinbarung die Rechte und Pflichten der Konkordatskantone.

Symbolbild justizvollzug.ch

Photo Peter Schulthess

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