Zusammenarbeits-vereinbarung

Um künftige Herausforderungen zu meistern, die Innovationskraft zu erhöhen und Doppelspurigkeiten abzubauen, arbeiten die 19 Kantone des NWI und des OSK gemäss der an den Herbstkonferenzen 2021 verabschiedeten gemeinsamen Strategie bei der Steuerung und Harmonisierung des Justizvollzugs verstärkt zusammen, dies im Interesse einer grundrechtskonformen, wirkungsvollen und ressourcenschonenden Erfüllung ihrer Vollzugsaufgaben.

Aus diesem Grund haben die beiden Konkordate gestützt auf Art. 20 Abs. 1 der Konkordatsvereinbarung des NWI und Art. 15 Abs. 1 der Konkordatsvereinbarung des OSK eine Zusammenarbeitsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt einerseits die gemeinsamen Gremien mit deren Aufgaben, Organisation und Verfahren sowie andererseits den Prozess zur Bearbeitung gemeinsamer Geschäfte. Die Vereinbarung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

Symbolbild justizvollzug.ch