Der Auftrag der konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftäterinnen und Straftätern stützt sich auf die Art. 62d und Art. 75a StGB. Sie beurteilt auf Antrag der zuständigen Behörden die Gefährlichkeit von erwachsenen und jugendlichen Straftätern. Die Fachkommission ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Vollzugsbehörden sowie der Psychiatrie.
Das beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich angesiedelte juristische Sekretariat ist für die Sitzungsvorbereitung, die Protokollführung und die anschliessende Ausfertigung der Beurteilungen zuständig.
Adresse
Ostschweizer Strafvollzugskonkordat
Sekretariat Fachkommission
c/o Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Justizvollzug und Wiedereingliederung
Hohlstrasse 552
8090 Zürich
Präsident
Bereich Strafverfolgung
Bereich Psychiatrie
Bereich Vollzug
Juristisches Sekretariat
