Ein zentrales Anliegen der Strafvollzugskonkordate ist es, ein quantitativ wie qualitativ ausreichendes Angebot an Vollzugsplätzen bereitzustellen. In den Jahren 2024 und 2025 haben die drei Strafvollzugskonkordate in enger Zusammenarbeit mit der KKLJV (Konferenz der kantonal Leitenden Justizvollzug) und dem SKJV (Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug) sowie dem Bundesamt für Justiz einen Grundlagenbericht erarbeitet. Dieser bietet den Strafvollzugskonkordaten eine faktenbasierte Grundlage für die Planung von Justizvollzugseinrichtungen mit einem Ausblick bis ins Jahr 2050.

Foto Peter Schulthess